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Datenschutzordnung
des Förderverein Eissport Regen
In Ergänzung
des § 10 der Geschäftsordnung des Vorstandes, gibt sich der
Vorstand die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1
Erhobene Daten
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner
Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse)
unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung
der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben,
beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
- Name und Anschrift,
- Bankverbindung
- Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie
- E-Mail-Adresse,
- Geburtsdatum,
- Staatsangehörigkeit
- Lizenz(en),
- Ehrungen,
- Funktion(en) im Verein,
- Wettkampfergebnisse,
- Zugehörigkeit zu Mannschaften,
- Startrechte und ausgeübte Wettbewerbe
- Führungszeugnis für Jugendarbeit
§ 2 Übermittlung personenbezogener Daten
Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche
ab, aus denen er und / oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können.
Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser
Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene
Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en)
im Verein, etc.) an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der
Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der (die) Empfänger(in)
die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß
verwendet.
§ 3
Sportbetrieb und Jugendarbeit
Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb und der Jugendarbeit sowie sonstigen
satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein
personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung
sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung
an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere
Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Wahlergebnisse
sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder
und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung / Übermittlung
von Daten beschränkt sich hierbei auf Daten, die zur Organisation
des Vereins und des Sportbetriebes nötig sind. Hierzu gehören,
Name, Anschrift, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion
im Verein, Alter oder Geburtsjahrgang sowie Einstufungen in Behindertenklassen.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung
von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs
unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein
entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.
§ 4
Medien
In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein
auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei werden
Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten
veröffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit
und deren Dauer, Funktion im Verein und – soweit erforderlich
– Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen
nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion
im Verein, Vereins - sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer
– auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien
übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das
betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung
/ Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten
allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein
informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung
/ Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis
zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch
fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung
/ Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos
des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf
künftige Veröffentlichungen / Übermittlungen.
§ 5
Mitgliederlisten
Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an
Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben,
wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme
erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste
zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z. B. Minderheitenrechte)
benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche
Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten
nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.
§ 6
Datenverarbeitung
Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert.
Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die
personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen
und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern
nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich
sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein
schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
§ 7 Mitgliedschaft
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser
Datenschutzordnung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung
(Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer
personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang
zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen
Aufgaben und Zwecke hinausgehende, Datenverwendung ist dem Verein nur
erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet
ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
§ 8
Auskunftsrecht
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
(insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über
die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den
Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung
seiner Daten.
Regen, den 21.06.2018
gez.
Förderverein Eissport Regen e.V.